IDD – fit mit Weinrauch Rechtsanwälte
Die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) ist zwar seit Jahresbeginn 2019 in Kraft, wirft aber bis heute in der Praxis viele Fragen auf. Dabei geht es zum einen um das neue Verhältnis zwischen Versicherungsvermittler und Versicherer, zum anderen neue Informations- und Dokumentationspflichten im Verhältnis zum Versicherungsnehmer.
Neue Spielregeln zwischen Versicherer und Versicherungsvermittler
Bei der neuen Zusammenarbeit zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern geht es insbesondere um die korrekte Umsetzung neuer Überwachungspflichten des Versicherers für den Vertrieb und die Vereinbarung zulässiger Vergütungsmodelle. Aktuell ist am Markt ersichtlich, dass manche Marktteilnehmer die Umsetzungserfordernisse strenger als erforderlich auslegen. Das wirkt nicht nur vertriebshemmend, sondern führt zu „vermeidbaren“ zusätzlichen Haftungen für Versicherer. Auch wenn sich noch keine gesicherte Verwaltungspraxis herausgebildet hat, sollte hier mit Augenmaß vorgegangen werden.
Die interne Dokumentation beschränkt sich in Zukunft nicht nur auf den Beratungsprozess, sondern betrifft auch die Bereiche Fortbildung, Produktvertriebsvorkehrung und den richtigen Umgang mit Interessenskonflikten.
Dr. Roland Weinrauch, Versicherungsexperte.
Versicherungsvermittler stehen vor der Herausforderung ihre Vertragsgrundlagen, Abläufe und die Dokumentation IDD fit zu machen. In einer Vielzahl von Umsetzungsprojekten haben wir festgestellt, dass diese Übung auch dazu genutzt werden sollte, DSGVO- Konformität zu erreichen und die Vertragsgrundlagen maklerrechtlich zu überarbeiten. Die interne Dokumentation beschränkt sich in Zukunft nicht nur auf den Beratungsprozess, sondern betrifft auch die Bereiche Fortbildung, Produktvertriebsvorkehrung und den richtigen Umgang mit Interessenskonflikten.
Wir stehen sowohl Versicherern als auch Versicherungsvermittlern zur Seite, um ihr Unternehmen IDD fit zu machen.