Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte
Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am 30. September 2020 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede zwischen schlichtem Miteigentum und Wohnungseigentum, ua bei der Vermietung, Verwaltung, Zustandekommen von Beschlüssen, deren Anfechtbarkeit und bei Minderheitsrechten auf.
Gemeinsam mit Ri Mag. Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer bereits zum dritten Mal rechtliches und praktisches Know-How unter anderem zu den Themenbereichen der Begründung von Wohnungseigentum, der Verwaltung, der Abhaltung von Eigentümerversammlungen, dem Änderungsrecht nach § 16 WEG und gerichtlichen Verfahren iZm dem WEG. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.