• 15.02.2023 »Der neue Maklervertrag/AGB´s NEU«, Modul I – IDD Akademie GmbH
  • 09.03.2023 »Achtung Falle: Beratungsstricke für Makerinnen und Verwalterinnen im WGG« – ÖVI Immobilienakademie Betriebs-GmbH
  • 14.04.2023 »WGG-Novelle 2019 – Kaufoption NEU« – Wohnen Plus Akademie
  • 27.04.2023 »Aufgaben und Haftung von Organen« – Wohnen Plus Akademie
  • 12.06.2023 »Der Bauschaden in der Praxis« – Wohnen Plus Akademie
  • 14.11.2023 »Wohnungseigentumsrecht in der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis« – Austria Trend Parkhotel Schönbrunn
  • 30.11.2023: „Jahrestagung Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte“ – Hilton Vienna Plaza, 1010 Wien

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte zu COVID-19 und Mietzinsminderung bei Geschäftsraummietverträgen  

Termin: Mittwoch, 25.Jänner 2023

Im Rahmen der Jahrestagung Immobilienrecht der ARS – Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft wird am 25. Jänner 2023 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, über aktuelle Entscheidungen betreffend Ansprüche auf Mietzinsminderung durch COVID-19 referieren.

Der Schwerpunkt des Vortrages liegt auf der Judikatur des letzten Jahres und spannt einen Bogen von den Voraussetzungen für einen Anspruch auf  Mietzinsminderung nach § 1104 f ABGB und den Unterschieden zwischen Miete und Pacht, der Höhe der Mietzinsminderung bei teilweiser Unbrauchbarkeit, der Frage der Zumutbarkeit bzw. „Pflicht“ alternativer Nutzungen durch den Mieter, der Frage des Einflusses von COVID-19-Förderungen des Mieters auf die Höhe seiner Ansprüche, bis hin zur Frage der Zulässigkeit des vertraglichen Ausschlusses des Anspruches auf Mietzinsminderung nach § 1104 f ABGB. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Notare, Immobilien- bzw. Hausverwalter sowie Mitarbeiter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen

Termin: Mittwoch, 23.November 2022 | 09:00 – 17:30

Im Rahmen der Jahrestagung WGG der MANZ-Rechtsakademie am 23. November 2022 wird Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, die Neuerungen aufzeigen, mit denen Gemeinnützige Bauvereinigungen durch die WEG-Novelle 2022 sowohl als Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen als auch als Wohnungseigentümer konfrontiert sind.

Der Vortrag spannt einen Bogen der durch die WEG-Novelle 2022 erfolgten Änderungen, wie etwa der Rücklage NEU, den Verwalterpflichten, der Aufnahme von Darlehen durch die Eigentümergemeinschaft und Haftung der Wohnungseigentümer, § 16 WEG 2002 NEU. Auch die durch § 58g Abs 5 WEG erstmalig geschaffene Möglichkeit bei Geschäftsräumen, bei denen nach WEG 1948 Wohnungseigentum begründet wurde und die einen extrem hohen Mindestanteil aufweisen, unter ganz engen Grenzen nachträglich eine Anpassung vornehmen zu können, wird betrachtet. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Mitarbeiter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen, Rechtsanwälte, Notare, sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am

21. September 2022


Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede hinsichtlich Erhaltungspflichten und Verbesserung in den sehr unterschiedlichen Materien MRG, WEG und WGG auf. Die WGG-Nov 2016 machte auch den Ergänzungsband zur 23. Auflage des MANZ Kurzkommentars Miet- und Wohnrecht notwendig, den er gemeinsam mit Hon.-Prof. Hofrat des VwGH i.R. Dr. Helmut Würth verfasste.

Gemeinsam mit Ri Mag. Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer erneut rechtliches und praktisches Know-How unter anderem zu den Themenbereichen WRN 2015, Dynamischer Erhaltungsbegriff und dessen Grenzen, Graubereiche bei der Erhaltung und Erhaltungspflichten im WGG NEU. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie  Immobilien- bzw. Hausverwalter.

 

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am

10. November 2022


Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede zwischen schlichtem Miteigentum und Wohnungseigentum, ua bei der Vermietung, Verwaltung, Zustandekommen von Beschlüssen, deren Anfechtbarkeit und bei Minderheitsrechten auf.

Gemeinsam mit Ri Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer bereits zum dritten Mal rechtliches und praktisches know-how unter anderem zu den Themenbereichen der Begründung von Wohnungseigentum, der Verwaltung, der Abhaltung von Eigentümerversammlungen, dem Änderungsrecht nach § 16 WEG und gerichtlichen Verfahren iZm dem WEG. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

 

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TV Serie mit Dr. Roland Weinrauch

Beim zweiten Teil der AssCompact Live TV Reihe „Weinrauch schafft Klarheit“

am 21. Juni 2022

stehen Haftungsfallen beim Abschluss von Versicherungsverträgen im Mittelpunkt. Dabei schneidet Dr. Weinrauch unter anderem das Thema Best Advice/Best Interest an.

»Im Zuge dieses Termins werden wir uns den Kern der Verpflichtungen des Versicherungsvermittlers bei der Versicherungsvermittlung anschauen und gemeinsam erarbeiten, wie diese Rechtspflichten in der Praxis bestmöglich eingehalten werden können. Das Damoklesschwert der Haftung ist sicher die Erfüllung der Anforderungen des Best Advice»

Dr. Roland Weinrauch

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TV Serie mit Dr. Roland Weinrauch

Was sind die wesentlichsten Strategien zur Haftungsvermeidung – was muss ein Geschäftsführer eines Vermittlerbetriebes besonders am Schirm haben? Diese und mehr Fragen beantwortet Dr. Roland Weinrauchh im ersten Teil der AssCompact Live TV Serie „WEINRAUCH schafft KLARHEIT“

am 14. Juni 2022

zum Thema „Maklerhaftung und Dokumentation“ gibt in dieser 3-teiligen TV Serie wertvolle Praxistipps, wie Sie diese Haftungsfallen vermeiden können – 1,5 unabhängige IDD-Weiterbildungsstunden inklusive

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TV Serie mit Dr. Roland Weinrauch

Dr. Roland Weinrauch gibt in dieser 3-teiligen TV Serie wertvolle Praxistipps, wie Sie diese Haftungsfallen vermeiden können – 1,5 unabhängige IDD-Weiterbildungsstunden inklusive.

  • 10.01.2022WGG-Novelle 2019 – Kaufoption NEU“ – Wohnen Plus Akademie
  • 04.03.2022Paukerkurs – Immobilienrecht für den Bewerter“– ÖVI Immobilienakademie Betriebs-GmbH
  • 10.03.2022Versicherungsschäden rechtssicher abwickeln“- WKO Steiermark
  • 15.03.2022Jahrestagung Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG)“- ARS
  • 16.03.2022: „Der Bauschaden in der Praxis“ – Wohnen Plus Akademie
  • 22.03.2022:Richtige Schadenabwicklung“ – WIFI Niederösterreich
  • 06.04.2022:Compliance für Versicherungsmakler“ – IDD Akademie GmbH
  • 08.04.2022:Praxisfragen zum Vertrieb von Bauträgerprojekten“ – Wohnen Plus Akademie
  • 25.04.2022:Aufgaben und Haftung von Organen“ – Wohnen Plus Akademie
  • 26.04.2022: „IKS, Compliance, Corporate Governance für GBVs“ – CONSULTATIO Wirtschaftsprüfung GmbH & Co KG
  • 03.05.2022: „Fachverbandsroadshow“ – Fachverband der Versicherungsmakler und  Berater in Versicherungsangelegenheiten (in Klagenfurt)
  • 04.05.2022: 19. Arbeitstreffen, „Anforderungen an die Vergütung in Versicherungsunternehmen“ – Versicherungsforen Leipzig GmbH
  • 11.05.2022: „Fachverbandsroadshow“ – Fachverband der Versicherungsmakler und  Berater in Versicherungsangelegenheiten (in St. Pölten)
  • 12.05.2022: „Fachverbandsroadshow“ – Fachverband der Versicherungsmakler und  Berater in Versicherungsangelegenheiten (in Mondsee)
  • 30.05.2022:Schadensabwicklung und Gebäudeversicherung – Verwalterhaftung“ – Wohnen Plus Akademie
  • 14.06.2022: „WEINRAUCH schafft KLARHEIT” Asscompact TV – Block 1: „Maklerhaftung und Dokumentation“ – AssCompact GmbH
  • 14.06.2022: Online-Espresso – “Explodierende Baukosten – Berechtigte Mehrkostenforderung“ – Wohnen Plus Akademie
  • 15.06.2022: SEM aus Versicherungsrecht – “Der Risikoausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in der Haftpflichtversicherung“ – Universität Wien, Institut für Zivilrecht
  • 21.06.2022: „WEINRAUCH schafft KLARHEIT” Asscompact TV – Block 2: „Haftungsfallen beim Abschluss von Versicherungsverträgen“ – AssCompact GmbH
  • 28.06.2022: „WEINRAUCH schafft KLARHEIT” Asscompact TV – Block 3: „Haftungsfallen bei der Schadenabwicklung“ – AssCompact GmbH
  • 01.07.2022: Versicherungs-/Maklersymposion – „Verhältnis Makler zum Kunden“ Fachverband der Versicherungsmakler und  Berater in Versicherungsangelegenheiten
  • 06.09.2022:Der Maklervertrag und das Beratungsprotokoll“ – IDD Akademie GmbH
  • 21.09.2022:Erhaltung und nützliche Verbesserung im MRG, WEG und WGG“ – Radisson Blu Park Royal Palace Wien
  • 11.10.2022:Richtige Schadenabwicklung“ – WIFI der Wirtschaftskammer Niederösterreich
  • 18.10.2022:Haftung des Versicherungsmaklers“ – IDD Akademie GmbH
  • 21.10.2022:WGG-Novelle 2019 – Kaufoption NEU“ – Wohnen Plus Akademie
  • 08.11.2022:rechtssichere Schadenabwicklung durch Versicherungsmakler“ – IDD Akademie GmbH
  • 09.11.2022:Rechtswissen-Seminar 2022“ – Wirtschaftskammer Wien
  • 10.11.2022:Wohnungseigentumsrecht in der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis“ – Radisson Blu Park Royal Palace Wien
  • 23.11.2022: „Jahrestagung Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte“ – Radisson Blu Park Royal Palace Wien
  • 28.11.2022:Aufgaben und Haftung von Organen“ – Wohnen Plus Akademie
  • 02.12.2022:Praxisfragen zum Vertrieb von Bauträgerprojekten“ – Wohnen Plus Akademie
  • 13.12.2022:Datenschutzgrundverordnung“ – ÖVI Immobilienakademie Betriebs-GmbH

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte, zu den gesetzlichen Erhaltungspflichten

Im Rahmen der Jahrestagung WGG der ARS – Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft wird am

15. März 2022


Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, über die aktuellen Entwicklungen bei den gesetzlichen Erhaltungspflichten referieren. Der Schwerpunkt liegt auf der Judikatur der letzten Jahre und den Neuerungen iZm der WRN 2015 und der WGG-Novelle 2016. 

Der Vortrag spannt einen Bogen von den Änderungen bei den gesetzlichen Erhaltungspflichten in § 14a WGG durch die WGG-Novelle 2016, der Frage wann überhaupt eine „Reparaturbedürftigkeit“ einer Anlage vorliegt, der jüngsten Judikatur zu § 3 MRG und den Änderungen bei den Erhaltungspflichten für Wärmebereitungsgeräte nach der WRN 2015. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Mitarbeiter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen, Rechtsanwälte, Notare, sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.