Die Vier-Jahres-Frist der AUVB bei psychischen Beschwerden
Was ist passiert? Der klagende Versicherungsnehmer hat mit der beklagten Versicherung einen Unfallversicherungsvertrag abgeschlossen. Nach einem vom Versicherungsschutz umfassten Unfall konnte beim Versicherungsnehmer der Invaliditätsgrad noch nicht abschließend bewertet werden. In diesem Zusammenhang lauten die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden AUVB auszugsweise wie folgt: 7. Steht der Grad der dauernden Invalidität nicht eindeutig fest, sind sowohl die […]