Rechtsschutzversicherung: Unterlassungsanspruch als „Schadenersatzanspruch“ gedeckt
Was ist passiert? Zwischen der Versicherungsnehmerin – einer selbständigen Tierärztin – und dem Versicherer bestand ein Rechtsschutzversicherungsvertrag auf Basis der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 2015). Nach Art 19.2.1 ARB 2015 umfasst der Schadenersatz-Rechtsschutz die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens. Eine ehemalige Kundin warf […]
