Beschränkung der Gartengestaltungsrechte der Wohnungseigentümer
Was ist passiert? Im gegenständlichen Fall begehrte der Antragsteller den Ersatz der Zustimmung der weiteren Mit- und Wohnungseigentümer zur Umzäunung einer ihm zur Eigennutzung zugeordneten Gartenfläche mittels eines 1,50 m hohen Staketenholzzaunes. Es ging im gegenständlichen Verfahren um die Frage, ob eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der übrigen Wohnungseigentümer durch eine solche Umzäunung vorliegt. Wie ist […]