Keine Deckung bei Erfüllungsansprüchen durch Haftpflichtversicherung – 7Ob189/25g
Was ist passiert? Der Kläger ist eingetragener Rechtsanwalt und bei der Beklagten als Rechtsanwalt haftpflichtversichert. Auf das gegenständliche Versicherungsverhältnis kommen die AVBV 1999 idF 12/2010 zur Anwendung. „Artikel 1. – Gegenstand der Versicherung“ lautet wie folgt: »1) Der Versicherer gewährt dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung der in […]
