MAG. PHILIPP STOCKENREITER

Rechtsanwalt


Kanzlei Wien

T +43 1 533 64 990
M stockenreiter@anwaltei.at

Philipp Stockenreiter absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien mit dem Schwerpunkt Wirtschafts- und Unternehmensrecht.

Seine berufliche Laufbahn begann er 2011 bei Pepelnik & Karl Rechtsanwälte und legte 2014 erfolgreich die Rechtsanwaltsprüfung in Wien ab.

Seit Oktober 2023 ist Stockenreiter als Rechtsanwalt in der Weinrauch Rechtsanwälte GmbH und absolviert parallel den Universitätslehrgang für Wohn- und Immobilienrecht. Seine Master-Thesis behandelt das Thema der Mehrkosten im Bauwerkvertrag und COVID-19.

Die Schwerpunkte seiner Tätigkeit umfassen den Bereich Immobilienrecht, Bestandsrecht, Urheberrecht sowie Markenrecht, Strafrecht, Erbrecht, Schadenersatz und Gewährleistung.

Seine Arbeitssprachen sind Deutsch, Englisch.

Termin: Mittwoch, 30.November 2023 | 09:00 – 17:30

Im Rahmen der Jahrestagung WGG der MANZ-Rechtsakademie am 30. November 2023 wird Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, ein Update über die wichtigsten Judikate im Bereich des WGG und der sonst relevanten Entscheidungen vornehmen, mit denen Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) konfrontiert sind.

Der Vortrag spannt einen Bogen von den Anforderungen an eine zulässige Indexklausel nach den jüngst ergangenen Klauselentscheidungen 2 Ob 36/23t und 8 Ob 37/23h, der  Art der Abrechnung bei Fehlen einer fernwärmeähnlichen Wärmeversorgung, der Frage, ob das Anbringen eines Vollwärmeschutzes eine Erhaltungsmaßnahme iSd § 3 Abs 2 Z 1 MRG sein kann, der Frage des Schicksals eines Finanzierungsbeitrages bei Insolvenz einer GBV, der Frage wann ein Mietverhältnis bei Ausübung der vertraglichen „Kaufoption“ endet,  bis hin zu Fragen der offenkundigen Unangemessenheit und Abgrenzung zu gebarungsrechtlichen Vorschriften.  Relevant ist diese Tagung insbesondere für Mitarbeiter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen, Rechtsanwälte, Notare, sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte

Termin: Dienstag, 14. November 2023

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am 14. November 2023 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede zwischen schlichtem Miteigentum und Wohnungseigentum, ua bei der Vermietung, Verwaltung, Zustandekommen von Beschlüssen, deren Anfechtbarkeit und bei Minderheitsrechten auf.

Gemeinsam mit Ri Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer bereits zum fünften Mal rechtliches und praktisches know-how unter anderem zu den Themenbereichen der Begründung von Wohnungseigentum, der Verwaltung, der Abhaltung von Eigentümerversammlungen, dem Änderungsrecht nach § 16 WEG und gerichtlichen Verfahren iZm dem WEG. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

  • 15.02.2023 »Der neue Maklervertrag/AGB´s NEU«, Modul I – IDD Akademie GmbH
  • 09.03.2023 »Achtung Falle: Beratungsstricke für Makerinnen und Verwalterinnen im WGG« – ÖVI Immobilienakademie Betriebs-GmbH
  • 14.04.2023 »WGG-Novelle 2019 – Kaufoption NEU« – Wohnen Plus Akademie
  • 27.04.2023 »Aufgaben und Haftung von Organen« – Wohnen Plus Akademie
  • 12.06.2023 »Der Bauschaden in der Praxis« – Wohnen Plus Akademie
  • 14.11.2023 »Wohnungseigentumsrecht in der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis« – Austria Trend Parkhotel Schönbrunn
  • 30.11.2023: „Jahrestagung Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte“ – Hilton Vienna Plaza, 1010 Wien

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte zu COVID-19 und Mietzinsminderung bei Geschäftsraummietverträgen  

Termin: Mittwoch, 25.Jänner 2023

Im Rahmen der Jahrestagung Immobilienrecht der ARS – Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft wird am 25. Jänner 2023 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, über aktuelle Entscheidungen betreffend Ansprüche auf Mietzinsminderung durch COVID-19 referieren.

Der Schwerpunkt des Vortrages liegt auf der Judikatur des letzten Jahres und spannt einen Bogen von den Voraussetzungen für einen Anspruch auf  Mietzinsminderung nach § 1104 f ABGB und den Unterschieden zwischen Miete und Pacht, der Höhe der Mietzinsminderung bei teilweiser Unbrauchbarkeit, der Frage der Zumutbarkeit bzw. „Pflicht“ alternativer Nutzungen durch den Mieter, der Frage des Einflusses von COVID-19-Förderungen des Mieters auf die Höhe seiner Ansprüche, bis hin zur Frage der Zulässigkeit des vertraglichen Ausschlusses des Anspruches auf Mietzinsminderung nach § 1104 f ABGB. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Notare, Immobilien- bzw. Hausverwalter sowie Mitarbeiter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen

Termin: Mittwoch, 23.November 2022 | 09:00 – 17:30

Im Rahmen der Jahrestagung WGG der MANZ-Rechtsakademie am 23. November 2022 wird Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, die Neuerungen aufzeigen, mit denen Gemeinnützige Bauvereinigungen durch die WEG-Novelle 2022 sowohl als Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen als auch als Wohnungseigentümer konfrontiert sind.

Der Vortrag spannt einen Bogen der durch die WEG-Novelle 2022 erfolgten Änderungen, wie etwa der Rücklage NEU, den Verwalterpflichten, der Aufnahme von Darlehen durch die Eigentümergemeinschaft und Haftung der Wohnungseigentümer, § 16 WEG 2002 NEU. Auch die durch § 58g Abs 5 WEG erstmalig geschaffene Möglichkeit bei Geschäftsräumen, bei denen nach WEG 1948 Wohnungseigentum begründet wurde und die einen extrem hohen Mindestanteil aufweisen, unter ganz engen Grenzen nachträglich eine Anpassung vornehmen zu können, wird betrachtet. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Mitarbeiter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen, Rechtsanwälte, Notare, sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am

21. September 2022


Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede hinsichtlich Erhaltungspflichten und Verbesserung in den sehr unterschiedlichen Materien MRG, WEG und WGG auf. Die WGG-Nov 2016 machte auch den Ergänzungsband zur 23. Auflage des MANZ Kurzkommentars Miet- und Wohnrecht notwendig, den er gemeinsam mit Hon.-Prof. Hofrat des VwGH i.R. Dr. Helmut Würth verfasste.

Gemeinsam mit Ri Mag. Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer erneut rechtliches und praktisches Know-How unter anderem zu den Themenbereichen WRN 2015, Dynamischer Erhaltungsbegriff und dessen Grenzen, Graubereiche bei der Erhaltung und Erhaltungspflichten im WGG NEU. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie  Immobilien- bzw. Hausverwalter.

 

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am

10. November 2022


Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede zwischen schlichtem Miteigentum und Wohnungseigentum, ua bei der Vermietung, Verwaltung, Zustandekommen von Beschlüssen, deren Anfechtbarkeit und bei Minderheitsrechten auf.

Gemeinsam mit Ri Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer bereits zum dritten Mal rechtliches und praktisches know-how unter anderem zu den Themenbereichen der Begründung von Wohnungseigentum, der Verwaltung, der Abhaltung von Eigentümerversammlungen, dem Änderungsrecht nach § 16 WEG und gerichtlichen Verfahren iZm dem WEG. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

 

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TV Serie mit Dr. Roland Weinrauch

Beim zweiten Teil der AssCompact Live TV Reihe „Weinrauch schafft Klarheit“

am 21. Juni 2022

stehen Haftungsfallen beim Abschluss von Versicherungsverträgen im Mittelpunkt. Dabei schneidet Dr. Weinrauch unter anderem das Thema Best Advice/Best Interest an.

»Im Zuge dieses Termins werden wir uns den Kern der Verpflichtungen des Versicherungsvermittlers bei der Versicherungsvermittlung anschauen und gemeinsam erarbeiten, wie diese Rechtspflichten in der Praxis bestmöglich eingehalten werden können. Das Damoklesschwert der Haftung ist sicher die Erfüllung der Anforderungen des Best Advice»

Dr. Roland Weinrauch

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TV Serie mit Dr. Roland Weinrauch

Was sind die wesentlichsten Strategien zur Haftungsvermeidung – was muss ein Geschäftsführer eines Vermittlerbetriebes besonders am Schirm haben? Diese und mehr Fragen beantwortet Dr. Roland Weinrauchh im ersten Teil der AssCompact Live TV Serie „WEINRAUCH schafft KLARHEIT“

am 14. Juni 2022

zum Thema „Maklerhaftung und Dokumentation“ gibt in dieser 3-teiligen TV Serie wertvolle Praxistipps, wie Sie diese Haftungsfallen vermeiden können – 1,5 unabhängige IDD-Weiterbildungsstunden inklusive