Termin: Mittwoch, 23.November 18. September 2024 | 09:00 – 17:00

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am 18. September 2024 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede hinsichtlich Erhaltungspflichten und Verbesserung in den sehr unterschiedlichen Materien MRG, WEG und WGG auf. Die WGG-Nov 2016 machte auch den Ergänzungsband zur 23. Auflage des MANZ Kurzkommentars Miet- und Wohnrecht notwendig, den er gemeinsam mit Hon.-Prof. Hofrat des VwGH i.R. Dr. Helmut Würth verfasste.

Gemeinsam mit Ri Mag. Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer erneut rechtliches und praktisches Know-How unter anderem zu den Themenbereichen WRN 2015, Dynamischer Erhaltungsbegriff und dessen Grenzen, Graubereiche bei der Erhaltung und Erhaltungspflichten im WGG NEU. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie  Immobilien- bzw. Hausverwalter.

Ein Update zur aktuellen Judikatur und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen – Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte

Termin: 8. Mai 2024

Im Rahmen des jährlichen Seminars der Fachgruppe Miet- und Wohnrecht der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter am Berghotel Tulbingerkogel (TBK) referiert am 8. Mai 2024 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, über die aktuelle Judikatur zu Fragen der Erhaltung und nützlichen Verbesserung im MRG, WEG und WGG und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.

Ingmar Etzersdorfer hat bei Hon.- Prof. Hofrat des VwGH i.R. Dr. Helmut Würth 2006 über das Thema: Erhaltung und nützliche Verbesserung im MRG, WEG und WGG dissertiert und beschäftigt sich seitdem beruflich und auch literarisch laufend damit. Die letzten wesentlichen Änderungen in diesem Bereich erfolgten durch die WRN 2015 bzw. die WGG-Novelle 2016 und liegen daher schon einige Zeit zurück. Aktuelle Fragestellungen, wie ein vereinfachter Ausstieg/ Umrüstung aus/von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizsystemen, wurden bis dato gesetzlich nicht geregelt. In den letzten Jahren kam es immer wieder auch zu durchaus nicht zu erwartenden Entscheidungen. Dies und der Ausblick auf zukünftige Entwicklungen sind der Gegenstand seines Vortrages.

Ingmar Etzersdorfer wird, wie auch in den letzten Jahren, einen Tagungsbericht über den TBK verfassen, der in den wohnrechtlichen Blättern (wobl), voraussichtlich in Ausgabe 9/2024, erscheinen wird. Falls Sie interessiert sind, ist dieser im Fachhandel erhältlich.

Termin: Mittwoch, 30.November 2023 | 09:00 – 17:30

Im Rahmen der Jahrestagung WGG der MANZ-Rechtsakademie am 30. November 2023 wird Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, ein Update über die wichtigsten Judikate im Bereich des WGG und der sonst relevanten Entscheidungen vornehmen, mit denen Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) konfrontiert sind.

Der Vortrag spannt einen Bogen von den Anforderungen an eine zulässige Indexklausel nach den jüngst ergangenen Klauselentscheidungen 2 Ob 36/23t und 8 Ob 37/23h, der  Art der Abrechnung bei Fehlen einer fernwärmeähnlichen Wärmeversorgung, der Frage, ob das Anbringen eines Vollwärmeschutzes eine Erhaltungsmaßnahme iSd § 3 Abs 2 Z 1 MRG sein kann, der Frage des Schicksals eines Finanzierungsbeitrages bei Insolvenz einer GBV, der Frage wann ein Mietverhältnis bei Ausübung der vertraglichen „Kaufoption“ endet,  bis hin zu Fragen der offenkundigen Unangemessenheit und Abgrenzung zu gebarungsrechtlichen Vorschriften.  Relevant ist diese Tagung insbesondere für Mitarbeiter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen, Rechtsanwälte, Notare, sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte

Termin: Dienstag, 14. November 2023

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am 14. November 2023 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede zwischen schlichtem Miteigentum und Wohnungseigentum, ua bei der Vermietung, Verwaltung, Zustandekommen von Beschlüssen, deren Anfechtbarkeit und bei Minderheitsrechten auf.

Gemeinsam mit Ri Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer bereits zum fünften Mal rechtliches und praktisches know-how unter anderem zu den Themenbereichen der Begründung von Wohnungseigentum, der Verwaltung, der Abhaltung von Eigentümerversammlungen, dem Änderungsrecht nach § 16 WEG und gerichtlichen Verfahren iZm dem WEG. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

  • 15.02.2023 »Der neue Maklervertrag/AGB´s NEU«, Modul I – IDD Akademie GmbH
  • 09.03.2023 »Achtung Falle: Beratungsstricke für Makerinnen und Verwalterinnen im WGG« – ÖVI Immobilienakademie Betriebs-GmbH
  • 14.04.2023 »WGG-Novelle 2019 – Kaufoption NEU« – Wohnen Plus Akademie
  • 27.04.2023 »Aufgaben und Haftung von Organen« – Wohnen Plus Akademie
  • 12.06.2023 »Der Bauschaden in der Praxis« – Wohnen Plus Akademie
  • 14.11.2023 »Wohnungseigentumsrecht in der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis« – Austria Trend Parkhotel Schönbrunn
  • 30.11.2023: „Jahrestagung Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) – Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte“ – Hilton Vienna Plaza, 1010 Wien

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte zu COVID-19 und Mietzinsminderung bei Geschäftsraummietverträgen  

Termin: Mittwoch, 25.Jänner 2023

Im Rahmen der Jahrestagung Immobilienrecht der ARS – Akademie für Recht, Steuern & Wirtschaft wird am 25. Jänner 2023 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, über aktuelle Entscheidungen betreffend Ansprüche auf Mietzinsminderung durch COVID-19 referieren.

Der Schwerpunkt des Vortrages liegt auf der Judikatur des letzten Jahres und spannt einen Bogen von den Voraussetzungen für einen Anspruch auf  Mietzinsminderung nach § 1104 f ABGB und den Unterschieden zwischen Miete und Pacht, der Höhe der Mietzinsminderung bei teilweiser Unbrauchbarkeit, der Frage der Zumutbarkeit bzw. „Pflicht“ alternativer Nutzungen durch den Mieter, der Frage des Einflusses von COVID-19-Förderungen des Mieters auf die Höhe seiner Ansprüche, bis hin zur Frage der Zulässigkeit des vertraglichen Ausschlusses des Anspruches auf Mietzinsminderung nach § 1104 f ABGB. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Notare, Immobilien- bzw. Hausverwalter sowie Mitarbeiter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen

Termin: Mittwoch, 23.November 2022 | 09:00 – 17:30

Im Rahmen der Jahrestagung WGG der MANZ-Rechtsakademie am 23. November 2022 wird Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, die Neuerungen aufzeigen, mit denen Gemeinnützige Bauvereinigungen durch die WEG-Novelle 2022 sowohl als Verwalter von Wohnungseigentumsanlagen als auch als Wohnungseigentümer konfrontiert sind.

Der Vortrag spannt einen Bogen der durch die WEG-Novelle 2022 erfolgten Änderungen, wie etwa der Rücklage NEU, den Verwalterpflichten, der Aufnahme von Darlehen durch die Eigentümergemeinschaft und Haftung der Wohnungseigentümer, § 16 WEG 2002 NEU. Auch die durch § 58g Abs 5 WEG erstmalig geschaffene Möglichkeit bei Geschäftsräumen, bei denen nach WEG 1948 Wohnungseigentum begründet wurde und die einen extrem hohen Mindestanteil aufweisen, unter ganz engen Grenzen nachträglich eine Anpassung vornehmen zu können, wird betrachtet. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Mitarbeiter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen, Rechtsanwälte, Notare, sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am

21. September 2022


Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede hinsichtlich Erhaltungspflichten und Verbesserung in den sehr unterschiedlichen Materien MRG, WEG und WGG auf. Die WGG-Nov 2016 machte auch den Ergänzungsband zur 23. Auflage des MANZ Kurzkommentars Miet- und Wohnrecht notwendig, den er gemeinsam mit Hon.-Prof. Hofrat des VwGH i.R. Dr. Helmut Würth verfasste.

Gemeinsam mit Ri Mag. Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer erneut rechtliches und praktisches Know-How unter anderem zu den Themenbereichen WRN 2015, Dynamischer Erhaltungsbegriff und dessen Grenzen, Graubereiche bei der Erhaltung und Erhaltungspflichten im WGG NEU. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie  Immobilien- bzw. Hausverwalter.

 

Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am

10. November 2022


Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede zwischen schlichtem Miteigentum und Wohnungseigentum, ua bei der Vermietung, Verwaltung, Zustandekommen von Beschlüssen, deren Anfechtbarkeit und bei Minderheitsrechten auf.

Gemeinsam mit Ri Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer bereits zum dritten Mal rechtliches und praktisches know-how unter anderem zu den Themenbereichen der Begründung von Wohnungseigentum, der Verwaltung, der Abhaltung von Eigentümerversammlungen, dem Änderungsrecht nach § 16 WEG und gerichtlichen Verfahren iZm dem WEG. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

 

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TV Serie mit Dr. Roland Weinrauch

Beim zweiten Teil der AssCompact Live TV Reihe „Weinrauch schafft Klarheit“

am 21. Juni 2022

stehen Haftungsfallen beim Abschluss von Versicherungsverträgen im Mittelpunkt. Dabei schneidet Dr. Weinrauch unter anderem das Thema Best Advice/Best Interest an.

»Im Zuge dieses Termins werden wir uns den Kern der Verpflichtungen des Versicherungsvermittlers bei der Versicherungsvermittlung anschauen und gemeinsam erarbeiten, wie diese Rechtspflichten in der Praxis bestmöglich eingehalten werden können. Das Damoklesschwert der Haftung ist sicher die Erfüllung der Anforderungen des Best Advice»

Dr. Roland Weinrauch