Termin: Mittwoch, 18.November 2026 | 09:00 – 17:00

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede zwischen schlichtem Miteigentum und Wohnungseigentum, ua bei der Vermietung, Verwaltung, Zustandekommen von Beschlüssen, deren Anfechtbarkeit und bei Minderheitsrechten auf.

Gemeinsam mit Ri Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer bereits zum siebenten Mal rechtliches und praktisches know-how unter anderem zu den Themenbereichen der Begründung von Wohnungseigentum, der Verwaltung, der Abhaltung von Eigentümerversammlungen, dem Änderungsrecht nach § 16 WEG und gerichtlichen Verfahren iZm dem WEG. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

Termin: Donnerstag, 16. September 2026 | 09:00 – 17:00

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am 16. September 2026 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede hinsichtlich Erhaltungspflichten und Verbesserung in den sehr unterschiedlichen Materien MRG, WEG und WGG auf. Die WGG-Nov 2016 machte auch den Ergänzungsband zur 23. Auflage des MANZ Kurzkommentars Miet- und Wohnrecht notwendig, den er gemeinsam mit Hon.-Prof. Hofrat des VwGH i.R. Dr. Helmut Würth verfasste.

Gemeinsam mit Ri Mag. Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer erneut rechtliches und praktisches Know-How unter anderem zu den Themenbereichen WRN 2015, Dynamischer Erhaltungsbegriff und dessen Grenzen, Graubereiche bei der Erhaltung und Erhaltungspflichten im WGG NEU. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

  • 16.09.2026 »Erhaltung und nützliche Verbesserung im MRG, WEG und WGG.Vortrag von Ingmar Etzersdorfer« – Radisson Blu Das Triest. Mehr Infos.
  • 20.11.2025 »Wohnungseigentumsrecht in der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis – Vortrag von Ingmar Etzersdorfer« – Radisson Blu Das Triest. Mehr Infos.

Termin: Donnerstag, 20. November 2025 | 09:00 – 17:00

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am 20. November 2025 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede zwischen schlichtem Miteigentum und Wohnungseigentum, ua bei der Vermietung, Verwaltung, Zustandekommen von Beschlüssen, deren Anfechtbarkeit und bei Minderheitsrechten auf.

Gemeinsam mit Ri Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer bereits zum fünften Mal rechtliches und praktisches know-how unter anderem zu den Themenbereichen der Begründung von Wohnungseigentum, der Verwaltung, der Abhaltung von Eigentümerversammlungen, dem Änderungsrecht nach § 16 WEG und gerichtlichen Verfahren iZm dem WEG. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

Termin: Donnerstag, 18. September 2025 | 09:00 – 17:00

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am 18. September 2025 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede hinsichtlich Erhaltungspflichten und Verbesserung in den sehr unterschiedlichen Materien MRG, WEG und WGG auf. Die WGG-Nov 2016 machte auch den Ergänzungsband zur 23. Auflage des MANZ Kurzkommentars Miet- und Wohnrecht notwendig, den er gemeinsam mit Hon.-Prof. Hofrat des VwGH i.R. Dr. Helmut Würth verfasste.

Gemeinsam mit Ri Mag. Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer erneut rechtliches und praktisches Know-How unter anderem zu den Themenbereichen WRN 2015, Dynamischer Erhaltungsbegriff und dessen Grenzen, Graubereiche bei der Erhaltung und Erhaltungspflichten im WGG NEU. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie  Immobilien- bzw. Hausverwalter.

  • 18.09.2025 »Erhaltung und nützliche Verbesserung im MRG, WEG und WGG.Vortrag von Ingmar Etzersdorfer« – Austria Trend Hotel Savoyen Vienna. Mehr Infos.
  • 20.11.2025 »Wohnungseigentumsrecht in der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis – Vortrag von Ingmar Etzersdorfer« – Arcotel Kaiserwasser. Mehr Infos.

Termin: Mittwoch, 13.November 2024 | 09:00 – 17:00

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am 13. November 2024 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede zwischen schlichtem Miteigentum und Wohnungseigentum, ua bei der Vermietung, Verwaltung, Zustandekommen von Beschlüssen, deren Anfechtbarkeit und bei Minderheitsrechten auf.

Gemeinsam mit Ri Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer bereits zum fünften Mal rechtliches und praktisches Know-how unter anderem zu den Themenbereichen der Begründung von Wohnungseigentum, der Verwaltung, der Abhaltung von Eigentümerversammlungen, dem Änderungsrecht nach § 16 WEG und gerichtlichen Verfahren iZm dem WEG. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.

Termin: Mittwoch, 18. September 2024 | 09:00 – 17:00

Im Rahmen einer Spezialtagung der MANZ-Rechtsakademie zeigt am 18. September 2024 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, Gemeinsamkeiten und wesentliche Unterschiede hinsichtlich Erhaltungspflichten und Verbesserung in den sehr unterschiedlichen Materien MRG, WEG und WGG auf. Die WGG-Nov 2016 machte auch den Ergänzungsband zur 23. Auflage des MANZ Kurzkommentars Miet- und Wohnrecht notwendig, den er gemeinsam mit Hon.-Prof. Hofrat des VwGH i.R. Dr. Helmut Würth verfasste.

Gemeinsam mit Ri Mag. Cornelius Riedl vermittelt Ingmar Etzersdorfer erneut rechtliches und praktisches Know-How unter anderem zu den Themenbereichen WRN 2015, Dynamischer Erhaltungsbegriff und dessen Grenzen, Graubereiche bei der Erhaltung und Erhaltungspflichten im WGG NEU. Relevant ist diese Tagung insbesondere für Rechtsanwälte, Genossenschaften, Eigentümer sowie  Immobilien- bzw. Hausverwalter.

Ein Update zur aktuellen Judikatur und Ausblick auf zukünftige Entwicklungen – Vortrag von Ingmar Etzersdorfer, Weinrauch Rechtsanwälte

Termin: 8. Mai 2024

Im Rahmen des jährlichen Seminars der Fachgruppe Miet- und Wohnrecht der Vereinigung der Österreichischen Richterinnen und Richter am Berghotel Tulbingerkogel (TBK) referiert am 8. Mai 2024 Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, über die aktuelle Judikatur zu Fragen der Erhaltung und nützlichen Verbesserung im MRG, WEG und WGG und gibt einen Ausblick auf zukünftige Entwicklungen.

Ingmar Etzersdorfer hat bei Hon.- Prof. Hofrat des VwGH i.R. Dr. Helmut Würth 2006 über das Thema: Erhaltung und nützliche Verbesserung im MRG, WEG und WGG dissertiert und beschäftigt sich seitdem beruflich und auch literarisch laufend damit. Die letzten wesentlichen Änderungen in diesem Bereich erfolgten durch die WRN 2015 bzw. die WGG-Novelle 2016 und liegen daher schon einige Zeit zurück. Aktuelle Fragestellungen, wie ein vereinfachter Ausstieg/ Umrüstung aus/von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizsystemen, wurden bis dato gesetzlich nicht geregelt. In den letzten Jahren kam es immer wieder auch zu durchaus nicht zu erwartenden Entscheidungen. Dies und der Ausblick auf zukünftige Entwicklungen sind der Gegenstand seines Vortrages.

Ingmar Etzersdorfer wird, wie auch in den letzten Jahren, einen Tagungsbericht über den TBK verfassen, der in den wohnrechtlichen Blättern (wobl), voraussichtlich in Ausgabe 9/2024, erscheinen wird. Falls Sie interessiert sind, ist dieser im Fachhandel erhältlich.

Termin: Mittwoch, 30.November 2023 | 09:00 – 17:30

Im Rahmen der Jahrestagung WGG der MANZ-Rechtsakademie am 30. November 2023 wird Ingmar Etzersdorfer, RA und Partner bei Weinrauch Rechtsanwälte, ein Update über die wichtigsten Judikate im Bereich des WGG und der sonst relevanten Entscheidungen vornehmen, mit denen Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) konfrontiert sind.

Der Vortrag spannt einen Bogen von den Anforderungen an eine zulässige Indexklausel nach den jüngst ergangenen Klauselentscheidungen 2 Ob 36/23t und 8 Ob 37/23h, der  Art der Abrechnung bei Fehlen einer fernwärmeähnlichen Wärmeversorgung, der Frage, ob das Anbringen eines Vollwärmeschutzes eine Erhaltungsmaßnahme iSd § 3 Abs 2 Z 1 MRG sein kann, der Frage des Schicksals eines Finanzierungsbeitrages bei Insolvenz einer GBV, der Frage wann ein Mietverhältnis bei Ausübung der vertraglichen „Kaufoption“ endet,  bis hin zu Fragen der offenkundigen Unangemessenheit und Abgrenzung zu gebarungsrechtlichen Vorschriften.  Relevant ist diese Tagung insbesondere für Mitarbeiter von Gemeinnützigen Bauvereinigungen, Rechtsanwälte, Notare, sowie Immobilien- bzw. Hausverwalter.