Familien- und Erbrecht

Erbrecht/

Testamentserstellung

Das Erbrecht regelt die Rechtsnachfolge im Ablebensfall. Erbe wird jemand entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge (z.B. als naher Angehöriger) oder aufgrund einer letztwilligen Verfügung (z.B. Testament). Der Erblasser kann grundsätzlich frei bestimmen, wer seinen Nachlass erhält. Beschränkt wird die Testierfreiheit allerdings durch das Pflichtteilsrecht, das den Nachkommen (Kinder, Enkel, Urenkel) und dem Ehegatten oder eingetragenen Partner des Verstorbenen noch einen Mindestanteil (Hälfte des gesetzlichen Erbteils) am Nachlass sichern soll.

Mit dem Erbrecht können zahlreiche komplexe Fragestellungen verbunden sein. Insbesondere bei Schenkungen vor dem Todesfall, bei Vorhandensein mehrerer Nachkommen, nicht ausreichendem Vermögen oder bei Vorliegen mehrerer Verfügungen und einem zerrütteten Verhältnis möglicher Erben untereinander, empfiehlt es sich daher eine Rechtsberatung und Begleitung in einem Verlassenschaftsverfahren in Anspruch zu nehmen. Gerne sind wir Ihnen aber auch bei der Erstellung eines Testaments, oder vorgelagerter persönlicher Absicherungen wie Patientenverfügungen, oder Vorsorgevollmachten behilflich.

Scheidungs- und Unterhaltsrecht

Das Familienrecht ist eine besonders sensible Rechtsmaterie, die nicht nur rechtliche, sondern auch soziale Kompetenz erfordert. Das Familienrecht umfasst das Eherecht, die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern oder auch Rechte im Zusammenhang mit der Obsorge und Erwachsenenvertretung.

Das Eherecht enthält einerseits Bestimmungen für die wechselseitigen Pflichten während aufrechter Ehe. Andererseits wird durch das Eherecht insbesondere die Auflösung der Ehe (Scheidung) und Aufteilung des Ehevermögens geregelt. Beim Kindschaftsrecht stellen sich vor allem Fragen nach der Vaterschaft, dem Namensrecht, dem Unterhaltsrecht, dem Besuchsrecht oder auch der Obsorge.

Neben zahlreichen verfahrensrechtlichen Aspekten, die einen Rechtsbeistand erfordern, spielt auch die Vertragserstellung (Ehevertrag, Scheidungsfolgenvereinbarung, Adoptionsvertrag, etc.) im Familienrecht eine große Rolle. Für die Vertretung Ihrer familienrechtlichen Interessen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir vertreten Sie sowohl im einvernehmlichen als auch im streitigen Scheidungsverfahren.