Immobilienrecht

Bauträgervertragsrecht und Treuhandschaften

Wir verfügen als Anwälte über jahrzehntelange Erfahrung und besondere Expertise im Bauträgervertragsrecht (BTVG) und sind als Vertragserrichter und Treuhänder laufend mit der Errichtung und dem Abverkauf von Wohnhausanlagen und Geschäftszentren betraut. Wir erstellen Kauf- und Bauträgerverträge, alle erforderlichen Miet- und Servitutsverträge, sowie Wohnungseigentumsverträge und begründen Wohnungseigentum. Begleitend übernehmen wir auch alle Treuhandschaften mit finanzierenden Banken, die für eine erfolgreiche Abwicklung des Projektes notwendig sind. Unsere Erfahrung und Kanzleistruktur ermöglicht es uns, auch große (mehrere hundert Wohneinheiten umfassende) Anlagen, effizient und rasch abzuwickeln.

Wohnungsgemeinnützigkeits-

recht / Gemeinnützige Bauvereinigungen

Unser auf Wohnungsgemeinnützigkeitsrecht spezialisiertes Anwaltsteam berät und vertritt zahlreiche gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) in sämtlichen Bereichen des WGG und in fast allen Bundesländern. Das reicht von öffentlich-rechtlichen aufsichtsbehördlichen und/oder genehmigungspflichtigen Angelegenheiten bis zu zivilrechtlichen Themenbereichen, wie dem An- und Verkauf von Liegenschaften, anfängliche und nachträgliche Veräußerung von Liegenschaften, Wohnungseigentumsbegründung sowie der Errichtung von Nutzungsverträgen in allen Entgeltvarianten. Ebenso betreuen wir GBV in allen Belangen der Bewirtschaftung von Immobilien, wie der Vermietung und Verwaltung, einschließlich der Verfahrensführung, wie etwa Verfahren nach § 14 WGG und Baukostenendabrechnungen. Regelmäßig übernehmen wir für GBV den Verkauf von geförderten Wohnungen an ihre Nutzungsberechtigten („Optionswohnungen“). Anwälte unseres Teams waren auch maßgeblich bei der WGG-Novelle 2019 eingebunden.

Wohnungseigentumsrecht / Baurecht

Das Wohnungseigentumsrecht zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen unserer Kanzlei. Wir beraten laufend Bauträger, GBV, institutionelle Investoren und Private zu allen Fragestellungen des WEG. Wir errichten dabei alle zur Wohnungseigentumsbegründung notwendigen Verträge, begleiten unsere Mandanten bei Änderungen von Wohnungseigentumsobjekten und der Neufestsetzung von Nutzwerten (z.B. wegen Dachbodenausbau oder Wohnungszusammenlegung) und unterstützen bei der rechtlich korrekten Umsetzung von Baumaßnahmen im Haus und in einzelnen Wohnungseigentumsobjekten. Wir bereiten auf Wunsch auch Eigentümerversammlungen bzw die notwendigen Beschlüsse der Eigentümerschaft vor und vertreten unsere Mandanten bei Eigentümerversammlungen. Regelmäßig erstellen wir Baurechtsverträge und begründen Baurechte an Liegenschaften.

Mietrecht

Wir vertreten sowohl Bauträger, institutionelle Investoren, GBV als auch Private überwiegend als Vermieter, aber auch als Mieter, bei der Wahrung ihrer Interessen. Laufend prüfen, erstellen und verhandeln wir Mietverträge in allen Segmenten des Mietrechts, beginnend vom Einfamilienhaus bis zu großvolumigen Neubauprojekten. Ebenso führen wir regelmäßig die Legal Due Diligence für den Ankauf von Zinshäusern oder anderen Mietobjekten durch. Zusätzlich führen wir mietrechtliche Verfahren, wie etwa Kündigungen, Mietzins- und Räumungsverfahren und –Verfahren auf Anhebung des Hauptmietzinses nach § 12a MRG.

Wir erstellen auch regelmäßig Rechtsgutachten zu Rechtsfragen aus dem gesamten Miet- und Wohnrecht.

Hausverwaltungen

Wir beraten und vertreten Hausverwaltungen in allen Belangen des Miet-, Wohn- und Wohnungseigentumsrechtes und unterstützen diese in Verwaltungsangelegenheiten, wie auch bei Abrechnungsfragen. Die gerichtliche Betreibung von rückständigen Mieten oder Wohnbeiträgen zählt ebenso zu unseren Aufgaben wie die gutachterliche Begleitung größerer (Um-)Baumaßnahmen und ihre Auswirkungen.

Projektentwicklung und Investorenvertretung

Durch unsere jahrelange Erfahrung im gesamten Immobilienrecht begleiten wir laufend Projektentwickler und Investoren vom Ankauf der Liegenschaft bis zur Schlüsselübergabe bzw. Weiterveräußerung. Wir übernehmen die Kaufvertragserstellung und -abwicklung, erstellen Optionsverträge, prüfen und verhandeln Bauverträge, Architektenverträge und Planungsverträge und vertreten unsere Mandanten gegenüber Baubehörden und in Auseinandersetzungen mit Nachbarn und unterstützen sie bei (immobilien-)steuer- und gebührenrechtlichen Fragestellungen. Die Einbindung von Investoren und deren vertragliche Absicherung samt Übernahme von erforderlichen Treuhandschaften zählt ebenfalls zu unseren Tätigkeiten.

Immobilientransaktionen

Wir wickeln Immobilientransaktionen sowohl als Asset Deal als auch als Share Deal in direkter Abstimmung mit unserem Mandanten ab. Dabei zeichnen wir uns durch schnelle, zielgerichtete und sorgfältige Arbeitsweise aus und decken durch unser Anwalts- und Juristenteam alle relevanten Rechtsgebiete bestens ab.

Bauprozesse

Wir vertreten sowohl Bauherren als auch Bauunternehmen bei der Geltendmachung bzw. Abwehr ihrer Ansprüche vor Gericht. Unser Anwaltsteam verfügt über jahrelange Prozesserfahrung speziell in den Themenbereichen Baumängel, Abrechnungsstreitigkeiten, Pönaleforderungen und die Rechtmäßigkeit vorzeitiger Vertragsbeendigung mit allen ihren Rechtsfolgen.

Landwirtschaftliche Übergabsverträge / Hofübergabe

Ein langjähriger Schwerpunkt unserer Kanzlei liegt in der Errichtung und Durchführung landwirtschaftlicher Übergabeverträge und damit der Regelung des Fortbestandes des Hofes. Mit der vertraglichen Regelung einher geht die Klärung steuer-, gebühren- und erbrechtlicher Fragen, um eine bestmögliche Übergabe des Betriebes zu gewährleisten und künftigen Streitigkeiten vorzubeugen.

Kauf- und Schenkungsverträge

Wir erstellen Kauf- und Schenkungsverträge über Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnungen, Baugrundstücke und land- und forstwirtschaftlichen Flächen und führen diese bis zur grundbücherlichen Eintragung des Eigentümerwechsels durch. Sofern notwendig, übernehmen wir Treuhandschaften für kaufpreisfinanzierende Banken, tragen Pfandrechte und Servituten im Grundbuch ein und holen grundverkehrsbehördliche Bewilligungen ein. Die grunderwerbsteuerliche und immobilienertragssteuerliche Abwicklung wird von uns miterledigt.

Raumordnung und öffentliches Baurecht

Oft in Zusammenarbeit mit Architekten und Generalplanern begleiten wir baurechtliche und gewerberechtliche Genehmigungsverfahren. Unsere Vertretungstätigkeit umfasst dabei die Beratung in komplexen öffentlich- rechtlichen Verfahren (Bauverfahren, Flächenwidmung) wie auch in zivilrechtlichen Angelegenheiten (Ansiedlung von Unternehmen, Ausgliederung von Unternehmen, Gründung von Wirtschaftsparks, etc.). Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten vor den Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, verfassen Schriftsätze und Eingaben und verrichten die Verhandlungen.