Zivilrecht

Schadenersatz / Gewährleistung

Sie kaufen ein Auto und nach wenigen Kilometern stellen Sie fest, dass der Motor schadhaft ist. Sie lassen ein Einfamilienhaus errichten und nach einiger Zeit stellen Sie fest, dass das Dach undicht ist. Es kommt oft vor, dass die von Ihnen bestellte Ware bzw. Gewerk nicht die vereinbarten Eigenschaften besitzt bzw. mangelhaft ist. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Gewährleistungsansprüche außergerichtlich als auch gerichtlich durchzusetzen.
Abseits von Verkehrsunfällen bestehen auch im täglichen Leben Gefahrensituationen in denen Sie Opfer oder auch Verursacher von Schadenfällen sein können. Als Beispiel seien zB ein nicht ordentlich geführter Hund, ein nichtgeräumter Gehsteig] oder ein Skiunfall erwähnt. Wir helfen Ihnen dabei Schadenersatzansprüche als Opfer durchzusetzen bzw. als Verursacher abzuwehren.

Verkehrsunfall

Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen:
An einen Verkehrsunfall schließen meist viele Fragen an. Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen? Was bezahlt die Versicherung? Haftpflicht-, Voll- oder Teilkasko – wer zahlt was? Wer bezahlt meine Arztkosten? Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld, obwohl ich den Unfall (mit)verschuldet habe? Welchen Betrag kann ich geltend machen? Wann bekomme ich die Reparaturkosten ersetzt?
Wir erarbeiten im Rahmen einer Erstberatung kompetent und ausführlich ihre Anspruchsgrundlagen aufgrund eines Verkehrsunfalles.

Beraterhaftung

Wir betreuen regelmäßig Beraterhaftungsfälle sowohl in Aktiv- als auch in Passivprozessen branchenunabhängig. Häufig prüfen wir Beratungen von Maklern, Ärzten, Steuerberatern, Finanzdienstleistern und vielen anderen beratenden Berufen. Dabei können unsere Mandanten auf eine langjährige Erfahrung vertrauen. Eine präzise Sachverhaltsanalyse wird durch uns jeder Prozessprüfung zugrunde gelegt, um die Forderungen unserer Mandanten optimal durchzusetzen. Zahlreiche Vertreter der genannten Berufsgruppen werden durch unsere Kanzlei bei Haftungsansprüchen vertreten.

Regelmäßig sorgen Gerichtsverfahren für ein großes Interesse in den Medien, in welchen dem Arzt bzw. dem Krankenhausträger Behandlungsfehler und/oder unterlassene Aufklärung vorgeworfen werden.

Der Arzt hat die Aufgabe, den Patienten ordnungsgemäß aufzuklären, somit dem Patienten die für seine Entscheidung maßgebenden Kriterien zu liefern, um ihn in die Lage zu versetzen, die Tragweite seiner Einwilligung zur Behandlung zu erkennen. Unter einem Behandlungsfehler versteht man schuldhafte Verletzungen der sich aus dem Behandlungsvertrag ergebenen Haupt- und Nebenpflichten des Arztes / des Krankenhausträgers im Zusammenhang mit der medizinischen Behandlung der Patientin / des  Patienten.

Wir bieten umfangreiche Beratung und Hilfe für Patienteninnen und Patienten bei der Durchsetzung ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Ansprüche. Zugleich stehen wir Ärzten und Krankenhausträgern bei der Abwehr von straf-, und zivilrechtlichen Ansprüchen zur Verfügung. Um Ihre Erfolgsaussichten prüfen zu können arbeiten wir auch mit Sachverständigen zusammen.

Prozessführung / Schiedsgerichtsbarkeit

Erfolgreiche Prozessführung beginnt nicht im Gerichtssaal und bedarf einer exzellenten Vorbereitung. Um Ihr Recht durchzusetzen, kann der Schritt zu Gericht notwendig sein. Wir besitzen eine langjährige Erfahrung in der Prozessführung und verfolgen Ihre Ansprüche mit größtem Engagement.

Die Kosten eines Gerichtsverfahrens müssen mit dem Ergebnis vereinbar sein. Eine ausführliche Beratung vorab soll Ihnen die notwendige Sicherheit geben. Ist die Prozessführung nicht vermeidbar, führt die sorgsame strategische Planung und Vorbereitung der einzelnen Prozessschritte zu positiven Ergebnissen.

Ab einem Streitwert von EUR 5000,- besteht grundsätzlich eine absolute Anwaltspflicht vor österreichischen Zivilgerichten. Wir vertreten vor allen österreichischen Gerichten. Dabei setzen wir für unsere Mandanten alle Forderungen wie Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstige Vertragsansprüche durch und vertreten unsere Mandanten bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen.