Schäden durch das Türöffnen in der Privathaftpflichtversicherung
Was ist passiert? Die Klägerin hat mit der beklagten Versicherung einen Haushaltsversicherungsvertrag abgeschlossen, der auch eine Privathaftpflichtversicherung einschließt. Die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen (ABH) lauten auszugsweise wie folgt: »Artikel 15 Für welche Schadenersatzverpflichtungen wird keine Leistung erbracht? … 4. Schadenersatzverpflichtungen aus Schäden, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen verursachen durch Haltung oder […]