Verkehrsregeln für E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds in Österreich – Was sich 2026 ändert
Seit 1. Mai 2026 gelten in Österreich verschärfte Verkehrsregeln für E-Scooter und E-Bikes. Ab 1. Oktober 2026 tritt zudem eine weitreichende Neuregelung für E-Mopeds in Kraft. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen im Verkehrsrecht – von der Helmpflicht über neue Alkoholgrenzen bis hin zur Führerscheinpflicht für E-Mopeds.
Helmpflicht: Neue Altersgrenzen für E-Scooter und E-Bikes
Die Helmpflicht für E-Scooter in Österreich wurde deutlich ausgeweitet: Wer mit einem E-Scooter unterwegs ist und das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, muss einen Sturzhelm tragen. Bei E-Bikes gilt die Helmpflicht für Kinder unter 14 Jahren, also bis zum 14. Geburtstag. Für gewöhnliche, rein muskelbetriebene Fahrräder bleibt es hingegen bei der bisherigen Regelung: Hier besteht die Helmpflicht weiterhin für Kinder unter 12 Jahren.
Was ist ein E-Scooter im Sinne des Gesetzes?
Ein E-Scooter ist rechtlich als „elektrisch betriebener Klein- und Miniroller“ definiert. Es handelt sich um ein elektrisch angetriebenes, einspuriges Fahrzeug mit Lenkstange, Trittbrett, einem äußeren Felgendurchmesser von höchstens 300 Millimetern und ohne Sitzvorrichtung. Zusätzlich darf die Bauartgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h und die Höchstleistung nicht mehr als 600 Watt betragen.
Alkoholgrenze für E-Scooter: 0,5 Promille
Eine wesentliche Änderung der Verkehrsregeln für E-Scooter in Österreich betrifft die Alkoholgrenze: E-Scooter dürfen nur noch gelenkt werden, wenn der Blutalkoholgehalt weniger als 0,5 Promille beträgt. Damit gelten für E-Scooter-Lenker nun strengere Grenzen als bisher.
Ausrüstungsvorschriften für E-Scooter
Neben der neuen Alkoholgrenze müssen E-Scooter auch verschärften Ausrüstungsvorgaben entsprechen. Zu den verpflichtenden Ausrüstungsvorschriften für E-Scooter gehören insbesondere:
- eine wirksame Bremse,
- eine Vorrichtung zur Abgabe akustischer Warnzeichen,
- Rückstrahler oder Rückstrahlfolien nach vorne, hinten und zur Seite,
- Fahrtrichtungsanzeiger an den Enden der Lenkgriffe.
Bei Dunkelheit und schlechter Sicht müssen E-Scooter zudem mit einem hellleuchtenden weißen Scheinwerfer nach vorne und einem roten Rücklicht ausgestattet sein.
E-Moped: Führerscheinpflicht, Zulassung und Kennzeichen ab Oktober 2026
Ab 1. Oktober 2026 folgt der zweite wesentliche Teil der Reform: die Neuregelung für sogenannte E-Mopeds. Gemeint sind insbesondere zweirädrige Kleinkrafträder, die bisher zum Teil noch wie Fahrräder behandelt wurden.
Ab diesem Zeitpunkt gelten solche Fahrzeuge nicht mehr als Fahrräder, sondern unterliegen den kraftfahrrechtlichen Regeln. Das gilt ausdrücklich auch dann, wenn sie eine Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und eine Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt aufweisen. Für E-Mopeds werden daher Führerschein, Zulassung, Kennzeichen und Haftpflichtversicherung erforderlich.
Darüber hinaus müssen E-Moped-Lenker die Fahrbahn statt der Radinfrastruktur benutzen und unterliegen einer altersunabhängigen Helmpflicht.
Beratung im Verkehrsrecht
Für sämtliche damit zusammenhängende Fragen steht Ihnen das Team der Weinrauch Rechtsanwälte GmbH jederzeit zur Verfügung.
