Zur Kurzzeitvermietung und der vereinbarten Widmung „Geschäftsräumlichkeiten aller Art“
Was ist passiert? Die beiden Streitteile sind Wohnungseigentümer mehrerer Objekte in einem Haus in Wien. Im Wohnungseigentumsvertrag vereinbarten die Parteien, dass sämtliche Wohnungseigentumsobjekte des Beklagten „ungeachtet der Widmungsbezeichnung im Nutzwertgutachten sowohl als Wohnungen als auch als Geschäftsräumlichkeiten jedweder Art, insbesondere auch als Gaststätten, Büroräumlichkeiten oder Ordinationen genützt werden dürfen“. Der Beklagte hat drei seiner Wohnungen […]