Leitungswasserversicherung: Ersatzfähigkeit von Kosten für ein Ersatzquartier
Was ist passiert? Zwischen den Versicherungsnehmern und dem Versicherer bestand ein Haushaltsversicherungsvertrag für die von ihnen bewohnte Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus. Diesem Vertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltversicherung (ABH 2007) zugrunde. Diese lauten auszugsweise: »Abschnitt I: SachversicherungArtikel 1Versicherte Sachen und Kosten[…]3. Versicherte Kosten[…]3.13 Mehrkosten für eine Ersatzwohnung, das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass die in der Versicherungsurkunde […]
