Transportversicherung: Beweispflicht in der Allgefahrendeckung
Was ist passiert? Eine Versicherungsnehmerin hatte bei zwei Versicherern eine Transportversicherung mit „voller Deckung“ nach den Allgemeinen Österreichischen Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 2011) abgeschlossen. Mitversichert war unter anderem eine schienengebundene Gleisstopfmaschine, wobei ein Versicherungsunternehmen 40% und das andere 60% des Risikos für Transportschäden trugen. Die AÖTB 2011 lauten auszugsweise wie folgt: »Artikel 4 Umfang der VersicherungDeckungsformen(1) Volle Deckung (gegen alle […]
