Rechtsschutzversicherung: Grenzen des Feststellungsinteresses nach Eintritt der Fälligkeit – OGH 7 Ob 15/25v
Was ist passiert? Zwischen dem Kläger und der beklagten Rechtsschutzversicherung bestand ein Versicherungsvertrag auf Grundlage der ARB 2016. Nach einem Brandschaden an einem Gebäude des Klägers verweigerte der Feuerversicherer die Leistung unter anderem mit Verweis auf Art 9.2.3. der ARB der besagt, dass der Versicherer die Kostenübernahme zur Gänze ablehnen kann, wenn erfahrungsgemäß keine Aussicht […]