Risikoausschluss bei Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherungen
Was ist passiert? Zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer besteht ein Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherungsvertrag, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeughaftpflicht-Versicherung des Versicherers zugrunde liegen. Diese lauten auszugsweise: »Artikel 8Was ist nicht versichert? (Risikoausschlüsse) Der Versicherungsschutz umfasst nicht,[…] 2. Ersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens des versicherten Fahrzeuges und von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen, […]« Der beim […]