Gefahrenerhöhung in der Feuerversicherung
Was ist passiert? Der Versicherungsnehmer schloss im Jahr 2017 einen Eigenheimversicherungsvertrag beinhaltend eine Feuerversicherung für sein Wohngebäude ab. Die dem Versicherungsvertrag zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen des Versicherungsnehmers für die Sachversicherung lauten auszugsweise: »Artikel 2Gefahrerhöhung1. Nach Vertragsabschluss darf der Versicherungsnehmer ohne Einwilligung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. […]2. […] Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in […]
