Zur Verjährung nach § 12 VersVG
Was ist passiert? Zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer bestand ein Eigenheimversicherungsvertrag, der auch einen „erweiterten Elementarschutz“ für Schäden durch Niederschlagswasser umfasste. Die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen enthielten im Artikel 13 einen Risikoausschluss, wonach Schäden, die auf eine mangelnde Instandhaltung des Gebäudes zurückzuführen sind, nicht versichert sind. Am 08.06.2018 kam es aufgrund eines Wassereintritts in das […]
