Mangel und Mangelfolgeschaden in der Betriebshaftpflichtversicherung
Was ist passiert? Zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer bestand eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung, der unter anderem folgende Bestimmungen zugrunde lagen: »ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNGArtikel 33. Abgrenzung zum LeistungsversprechenDas Leistungsversprechen des Versicherers gemäß Punkt 1. umfasst somit nicht:3.1 Ansprüche auf Erfüllung von Verträgen und die an die Stelle der Erfüllung tretende Ersatzleistung;3.2 Ansprüche auf Gewährleistung für Mängel […]