Gestohlenes Auto bei Unfall zerstört
Was ist passiert? Der Versicherungsnehmer schloss beim Versicherer einen Teilkasko-Versicherungsvertrag ab. Diesem lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Teilkaskoversicherung mit Parkschaden (AK2 2018) zu Grunde. Diese lauten auszugsweise: »Artikel 1Umfang der Versicherung1. Versichert sind das Fahrzeug und seine Teile, die im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind (Treibstoffe gelten nicht als Fahrzeugteile),gegen Beschädigung, Zerstörung und […]
