»Hand im Handgelenk«
Was ist passiert? Zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer besteht eine Unfallversicherung, welcher die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (UVB 2000) zugrunde liegen. Für die vom Versicherungsnehmer abgeschlossene Unfallversicherung war eine Gliedertaxe vereinbart, nach der bei Funktionsunfähigkeit der „Hand im Handgelenk“ ein Invaliditätsgrad von 60 % vorlag. Folglich erlitt der Versicherungsnehmer einen Unfall, der eine Versteifung des rechten Handgelenks notwendig machte. […]