Rechtsschutzversicherung: Versicherungsfall im »Diesel-Skandal«
Was ist passiert? Zwischen dem Versicherungsnehmer und dem beklagten Versicherer bestand ein Rechtsschutzversicherungsvertrag. Die zugrundeliegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2017) lauten auszugsweise wie folgt: »Artikel 2Was gilt als Versicherungsfall und wann gilt er als eingetreten?[…]3. In den übrigen Fällen – insbesondere auch für die Geltendmachung eines reinen Vermögensschadens (Art 17.2.1, Art 18.2.1 und Art 19.2.1), sowie für die Wahrnehmung […]
