Unfallversicherung: Risikoausschluss für Indoorklettern zulässig?
Was ist passiert? Zwischen der Versicherungsnehmerin und der beklagten Versicherung besteht ein Unfallversicherungsvertrag. Die Versicherungsbedingungen lauten auszugsweise wie folgt: »Abschnitt C:Begrenzungen des VersicherungsschutzesArtikel 19Unversicherbare SportartenInsbesondere die nachstehenden Sportarten und Aktivitäten sind nicht versicherbar:[…]5. Klettern/Bergsteigen über Schwierigkeitsgrad VI nach französischer Skala; Klettersteig über Schwierigkeitsgrad E; …[…]Artikel 20AusschlüsseSoweit nichts anderes vereinbart ist, umfasst der Versicherungsschutz nicht:[…]10. Unfälle, […]
