Sturmschadenversicherung: Zum Begriff der »Überschwemmung«
Was ist passiert? Zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer bestand im Jahr 2021 ein Bündelversicherungsvertrag mit der Sparte Sturmschaden. Die zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen lauteten auszugsweise wie folgt: »[…] Nicht versichert sind, auch nicht als unvermeidliche Folge eines Schadensereignisses:[…]2. Schäden durch Lawinen und Lawinenluftdruck, Sturmflut, Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung.[…]4. Schäden durch WasserSchäden durch Schmelz- oder Niederschlagswasser sind aber versichert, wenn […]
