Feuerversicherung: Der Begriff des Schadenfeuers
Was ist passiert? Die Versicherungsnehmerin betrieb einen Getreidemühlen-Betrieb. Sie hatte bei dem Versicherer einen aufrechten Feuerversicherungsvertrag. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Feuerversicherung (AFB 2002/Stufe 2) lauten auszugsweise wie folgt: »Artikel 1Versicherte Gefahren und Schäden1. Versicherte Gefahren1.1. Brand: Brand ist ein Feuer, das sich mit schädigender Wirkung und aus Kraft ausbreitet (Schadenfeuer). […]« In seiner Entscheidung vom OGH, 23.09.2024, 7Ob113/24d, […]