Rechtsschutzversicherung: Zur offenbaren Aussichtslosigkeit der Prozessführung
Was ist passiert? Zwischen der Versicherungsnehmerin und der beklagten Versicherung bestand ein Rechtsschutzversicherungsvertrag. Die zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2014) lauten auszugsweise wie folgt: »Artikel 9Wann und wie hat der Versicherer zum Deckungsanspruch des Versicherungsnehmers Stellung zu nehmen?[…]2. Davon unabhängig hat der Versicherer das Recht, jederzeit Erhebungen über den mutmaßlichen Erfolg der […]