Zu den Änderungen für die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Wien aufgrund der Novelle der Wiener Bauordnung 2023
Am 23.11.2023 wurde die Bauordnungsnovelle 2023 vom Wiener Landtag beschlossen. Diese enthält weitreichende Änderungen, insbesondere schränkt die Novelle die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Wien gravierend ein.
Was ändert sich für die Kurzzeitvermietung durch die Bauordnungsnovelle?
Bisher war die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Wien nach der Wiener Bauordnung nur in sogenannten „Wohnzonen“ ausgeschlossen, im restlichen Stadtgebiet wurde die Kurzzeitvermietung von Wohnungen grundsätzlich toleriert.
Nunmehr wird aufgrund der Bauordnungsnovelle 2023 allerdings für das gesamte Wiener Stadtgebiet klargestellt, dass die gewerbliche Kurzzeitvermietung von Wohnungen zweckwidrig und sohin unzulässig ist.
Gemäß dem neu gefassten § 119 Abs 2a der Wiener Bauordnung darf eine Wohnung – mit Ausnahme der unmittelbaren Nutzung für Wohnzwecke – ab dem 01.07.2024 nämlich nur für folgende Nutzungen verwendet werden:
- solche, die üblicherweise in Wohnungen ausgeübt werden, wobei klargestellt wird, dass die gewerbliche Kurzzeitvermietung keine solche Tätigkeit darstellt;
- vorübergehende kurzfristige (touristische) Vermietung für maximal 90 Tage pro Kalen-derjahr ohne dauerhafte Aufgabe des Wohnsitzes in der Wohnung.
Für eine darüberhinausgehende Nutzung von Wohnungen besteht die Möglichkeit, eine Ausnahmebewilligung zu beantragen. Dies allerdings unter anderem nur unter den Voraussetzungen, dass die Mehrzahl der Wohnungen im Gebäude weiterhin für Wohnzwecke verwendet werden sowie der schriftlichen Zustimmung sämtlicher Mit- bzw. Wohnungseigentümer. Dar-über hinaus wird eine Ausnahmegenehmigung nur bis auf maximal fünf Jahre befristet erteilt.
Verschärfte Sanktionen bei Verstößen und behördliche Kontrollmöglichkeit
Beachtlich ist, dass die Bauordnungsnovelle auch Verschärfungen der Strafbestimmungen bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Wiener Bauordnung vorsieht. Schon für das Anbieten einer Wohnung im Internet (und nicht erst die tatsächliche Vermietung) beträgt der Strafrahmen bis zu EUR 50.000.
Weiters wird die Behörde ermächtigt, behördliche Kontrollen im Zusammenhang mit der Einhaltung der neuen Bestimmungen über die Kurzzeitvermietung von Wohnungen in Wien durchzuführen.
Fazit
Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen über Airbnb & Co. wird durch die Bauordnungsnovelle 2023 massiv eingeschränkt und sanktioniert. Möglich bleibt allerdings weiterhin die Kurzzeitvermietung von Objekten mit anderer Widmung, zB als Apartment.