Krankenversicherung: Verschweigung von Vorerkrankungen
Was ist passiert? Der Versicherungsnehmer hat mit der beklagten Versicherung Krankenzusatzversicherungsverträge abgeschlossen. Dabei hat er jedoch zahlreiche ihm bekannte Erkrankungen und auch „Fehlbildungen“, nach denen die beklagte Krankenversicherung vor Abschluss der Versicherungsverträge ausdrücklich gefragt hatte (wie Nierenagenesie, arterielle Hypertonie und Linksventrikelhypertrophie, Lumbalgie, Spondylolyse, Anterolisthese L5/S1, Diskopathie L4–S1, Plattfuß und Senk-Spreizfuß), nicht angegeben. Nachdem die Versicherung […]
