Lebensversicherung: keine neuerliche Klage auf Zahlung von Zinsen
Was ist passiert? Der Versicherungsnehmer schloss 1997 eine fondsgebundene Lebensversicherung ab, die er 2013 kündigte. Der Versicherer leistete den Rückkaufswert in Höhe von EUR 45.121,36 an den Versicherungsnehmer, der insgesamt Prämien in Höhe von EUR 50.358,31 investiert hatte. 2018 trat der Versicherungsnehmer wegen fehlender Belehrung über sein Rücktrittsrecht zudem vom Vertrag zurück. Das Handelsgericht Wien […]