Sturmversicherung: Was ist eine behördliche Auflage?
Was ist passiert? Der klagende Versicherungsnehmer hat mit der beklagten Versicherung eine Sturmversicherung für ein Betriebsgebäude abgeschlossen. Als besondere Bedingung war vereinbart, dass „Mehrkosten auf Grund behördlicher Auflagen“ mitversichert sind. Als solche Mehrkosten sind jene Kosten zu beurteilen, die „auf Grund behördlicher Auflagen nach einem ersatzpflichtigen Schaden die Kosten der Wiederherstellung von Gebäuden und/oder Betriebseinrichtungen […]