Voraussetzungen der Kündigung bei gemischter Nutzung des Mietgegenstandes
Was ist passiert? Im gegenständlichen Fall begehrte die Klägerin die Aufkündigung des Mietgegenstandes gemäß § 30 Abs 2 Z 5 MRG, weil der Vater des Beklagten (Mieter) verstorben ist und der Beklagte mehrere Immobilien dadurch erbte, weshalb beim Beklagten nach Ansicht der Klägerin kein dringendes Wohnbedürfnis vorliege. Der Mietgegenstand wurde vom Vater desBeklagten zur Benutzung […]
