Die »verständliche« strenge Wiederherstellungsklausel
Was ist passiert? Der Kläger hat mit der Beklagten eine Eigenheimversicherung abgeschlossen, die auch einen Versicherungsschutz für Hagelschäden umfasst. Dem Versicherungsvertrag liegt unter anderem die Bedingung 12K zugrunde. Diese lautet wie folgt: »12K – Optische Schäden bis EUR 10.000,-In Erweiterung der AStB werden nachweislich entstandene optische Schäden durch Hagel an Gebäudebestandteilen (ausgenommen Dachrinnen und Fallrohre aller […]