Unzulässige Klausel in den AGB eines Rechtsschutzversicherers
Was ist passiert? Ein Rechtsschutzversicherer legt seinen Verträgen mit Verbrauchern seit Jahrzehnten Allgemeine Geschäftsbedingungen mit folgender Klausel zugrunde: » Artikel 7 Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen? (Allgemeine Risikoausschlüsse) Kein Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen 1. in ursächlichem Zusammenhang […] 1.2. mit […] Akten der Hoheitsverwaltung wie insbesondere Enteignungs-, Flurverfassungs-, Raumordnungs-, Grundverkehrs- oder Grundbuchsangelegenheiten;« Der Versicherer wollte […]