Kein Betriebsunterbrechungsschaden bei schlechter Marktlage wegen COVID
Was ist passiert? Die Versicherungsnehmerin betreibt einen Gastbetrieb mit Übernachtungsmöglichkeit, für welchen sie eine Betriebsunterbrechungsversicherung abschloss, der u.a. eine Besondere Bedingung „Seuchen – Betriebsunterbrechung“ zugrunde gelegt wurde. In den allgemeinen Versicherungsbedingungen wurde festgelegt, dass als Unterbrechungsschaden nur der durch die Betriebsunterbrechung tatsächlich entgangene Deckungsbeitrag gilt, wobei bei der Ermittlung des entgangenen Deckungsbeitrages auch alle jene […]