Die Haftung des Vermieters aufgrund von Verkehrssicherungspflichten
2 Ob 155/22s Was ist passiert? Die Klägerin, Ehegattin eines Mieters, stieg, als sie ihrem Enkelkind nacheilte, auf ein zur Liegenschaft gehörendes Lichtschachtgitter, das lediglich schräg auf der Einfassung des Lichtschachtgitters gelegen und zudem leicht verbogen war. Sie stürzte ein, erlitt Verletzungen und begehrte daraufhin Schadenersatz. Die Beklagte entgegnete im Wesentlichen, dass sie ihrer Verpflichtung […]