Unfallversicherung: Risikoausschluss für „psychische Belastungen“ nach einem Unfall?
Was ist passiert? Zwischen der Versicherungsnehmerin und dem Versicherer besteht ein Unfallversicherungsvertrag, dem die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 2008) zugrunde liegen. Diese lauten auszugsweise wie folgt: »Begrenzungen des Versicherungsschutzes Art 21 – Welche sachlichen Begrenzungen gibt es? Sachliche Begrenzung des Versicherungsschutzes […] 3.3 Für organisch bedingte Störungen des Nervensystems wird eine Leistung nur erbracht, wenn […]