Unzulässigkeit eines zeitlich nicht befristeten Vorkaufsrechtes zugunsten einer Stadtgemeinde
Was ist passiert? Im gegenständlichen Fall erwarb die Klägerin von einem Bauträger eine Wohnung in Innsbruck. Im Kauf- und Bauträgervertrag wurde der beklagten Stadtgemeinde ein (im Grundbuch in der Folge eingetragenes) Vorkaufsrecht eingeräumt, das binnen 60 Tagen ausgeübt werden kann und unbefristet für alle Arten der Veräußerung gilt. Ausgenommen davon ist nur die Veräußerung zwischen […]