Reiseversicherung: »Ereignisse aufgrund behördlicher Verfügungen«
Was ist passiert? Die Bundesarbeitskammer ist ein zur Verbandsklage nach § 29 Abs 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) berechtigter Verband. Der beklagte Versicherer schließt als Unternehmer regelmäßig mit Verbrauchern Reiseversicherungsverträge ab. Diesen Vertragsabschlüssen legt der Versicherer die Reiseversicherungsbedingungen „RVB 2018“ (Stornoschutz) zugrunde. Artikel 6.1.10. der RVB 2018 lautet auszugsweise wie folgt: »Kein Versicherungsschutz besteht für Ereignisse, die […] aufgrund behördlicher […]